Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (bis einschließlich der 4. Schulstufe) wird während des Unterrichts – solange sich die Schüler/innen auf dem Sitzplatz aufhalten – aufgehoben. Abseits des Sitzplatzes (zum Beispiel während der Pausen bzw. im Schulgebäude) ist auch weiterhin ein MNS zu tragen. Auch für Lehrkräfte sowie für das Verwaltungspersonal bleibt die MNS-Pflicht an den Schulen bis auf Weiteres aufrecht.